Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.
Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Vernetzung der Region durch Beratung und Information
Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen
Die Gemeinde ist seit 2005 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015. Die Gemeinde hat die Aufgabe auf das Amt übertragen. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Ostsee-Schlei-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Unabhängig von dieser administrativen Notwendigkeit ist selbstverständlich der Einfluss, die Mitwirkung und die Finanzierung der Gemeinde entscheidend. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.
Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann grundsätzlich den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Die Tabelle für das Amt Schlei-Ostsee enthält ausschließlich für Waabs Marketing-Anteile für Campingstellplätze, die seit 2011 für diesen Bereich gezahlt und als Beitrag an den Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) abgeführt wurden. Dem OHT wurde die Mitgliedschaft gekündigt und die LTO beabsichtigt, die Mittel direkt für Marketing einzusetzen. Dies wird seitens der Gemeinde Waabs für den Campingplatzbereich nicht gewünscht, so dass dieser Anteil folgerichtig entfällt. Soweit diesbezüglich eine andere Regelung gelten soll, wäre diese zu einem späteren Zeitpunkt gesondert durch die Gemeinde oder die Campingplatzbetreiber zu vereinbaren. Für die Gemeinde Waabs ergibt sich daher abweichend von der anliegenden Tabelle ein Kostenanteil, der dem entspricht, der vor fünf Jahren beschlossen wurde zuzüglich Inflationsausgleich und weiteren Nutzung der bisherigen "OHT-Mittel" (ohne Campingplätze) für Marketing. In Zahlen: 4.351,00 € (s. Anlage) + 326,33 € (7,5% Inflationsausgleich) + 3.088,76 € (Marketingmittel) = 7.766,09 €.
Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.