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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.


Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Kurztext

  • eID-Karte Änderung wegen Adressänderung
  • Geändert die Adresse auf dem Chip der eID-Karte
  • Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt
  • Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
  • Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
  • Zuständige Behörde: zuständige Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung

 


Zuständigkeit

Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes


Fristen

  • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Voraussetzungen

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

 


Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

 


Weitere Informationen

Keine


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

BürgerbüroMontag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits vor dem Ende der Öffnungszeit keine Wartemarken mehr ausgegeben werden, weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Behrens Icon Vcard

Tel: 04351 710-331   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Bötte Icon Vcard

Tel: 04351 710-336   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Guhse Icon Vcard

Tel: 04351 710-333   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Siebken Icon Vcard

Tel: 04351 710-334   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: Tamara.Siebken[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036