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Formulare

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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.


Beschreibung

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).


Weitere Informationen

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


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Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Kämmerei

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-299

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Kämmerei)

Frau Annette Herbers Icon Vcard

Tel: 04351 710-222  
E-Mail: annette.herbers[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 235