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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.


Beschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).


Rechtsgrundlage

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

BürgerbüroMontag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits vor dem Ende der Öffnungszeit keine Wartemarken mehr ausgegeben werden, weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Behrens Icon Vcard

Tel: 04351 710-331   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Bötte Icon Vcard

Tel: 04351 710-336   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Guhse Icon Vcard

Tel: 04351 710-333   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Siebken Icon Vcard

Tel: 04351 710-334   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: Tamara.Siebken[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036