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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.


Beschreibung

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.


Rechtsgrundlage

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1 - VwGebV.

§ 14 GewO

VwGebV


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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt)

Frau Andrea Maue Icon Vcard

Tel: 04351 710-303   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: andrea.maue[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 032