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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.


Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Kurztext

  • Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss unverzüglich erfolgen
  • neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
  • Änderung kann online erfolgen, wenn die Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder muss persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort erfolgen.
  • zuständig: Bürgeramt am neuen Wohnort

 


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

  • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

BürgerbüroMontag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits vor dem Ende der Öffnungszeit keine Wartemarken mehr ausgegeben werden, weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Behrens Icon Vcard

Tel: 04351 710-331   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Bötte Icon Vcard

Tel: 04351 710-336   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Guhse Icon Vcard

Tel: 04351 710-333   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)

Frau Siebken Icon Vcard

Tel: 04351 710-334   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: Tamara.Siebken[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 036