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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Beschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.


Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-699

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)

Herr Dennis Bieber Icon Vcard

Tel: 04351 710-667   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: dennis.bieber[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 204  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)

Herr Horst Pfeffer Icon Vcard

Tel: 04351 710-662   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: horst.pfeffer[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 204