Winterdienst
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Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
- Befreiungsantrag Winterdienst
- Merkblatt Straßenreinigung (Gehwegreinigung)
- 7.5 - Straßenreinigungssatzung(neu)
- Räum- und Streudienstplan
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel:
04351 710-0
|
Fax:
04351 710-699
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)
Tel:
04351 710-667
|
Fax:
04351 710-699
E-Mail:
dennis.bieber[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
204
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)
Tel:
04351 710-662
|
Fax:
04351 710-699
E-Mail:
horst.pfeffer[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
204