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Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24354 Rieseby


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.


Fristen

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

 


Weitere Informationen

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.