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24354 Rieseby


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Als Nachbar einer Anlage, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, sofern Sie hiervon nicht/nur unwesentlich beeinträchtigt werden.


Beschreibung

Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (zum Beispiel bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).

Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt zum Beispiel vor, wenn die Immissionswerte der TA-Lärm („Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“) oder der TA-Luft („Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“) nicht überschritten und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.


Zuständigkeit

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Privathaushaltungen, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten sowie für die nicht nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen der Land- und Forstwirtschaft geht.
  • An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um die Überwachung von gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe; immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) geht.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise und Erläuterungen im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Immissionsschutz, Klimaschutz, Erneuerbare Energien


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr René Kinza Icon Vcard

Abteilungsleiter
Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-400   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 15  


Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr