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24354 Rieseby


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.


Beschreibung

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.


Kosten

Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

BMVI

KBA


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Carsten Scheller Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-165   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: carsten.scheller[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16  


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Kristina Hopp Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-258   |   Fax: +49 4331 202-603
E-Mail: bussgeldbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 521  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Sandra Körner Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-266   |   Fax: +49 4331 202-282
E-Mail: bussgeldbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 524  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Kathrin Pahl Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-630   |   Fax: +49 4331 202-603
E-Mail: bussgeldbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Kerstin Rottmerhusen Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-634   |   Fax: +49 4331 202-282
E-Mail: bussgeldbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 525