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Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24354 Rieseby


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.


Beschreibung

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Kurztext

  • Reisegewerbe Verlängerung
  • Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen entsprechende Erlaubnis (Reisegewerbekarte)
  • Erlaubnis kann befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist
  • auf Antrag kann die Gültigkeitsdauer im Nachhinein verlängert werden
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.


Fristen

Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.


erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
    • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
  • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

 


Rechtsgrundlage

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


verwandte Vorgänge


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Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Amelie Jöhnk Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-465   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: amelie.joehnk[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 17  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr René Kinza Icon Vcard

Abteilungsleiter
Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-400   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 15  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr