Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Regionale Hinweise
Ab 01.11.2012 werden die Aufgaben der Schwangerschaftsberatung / -konfliktberatung sowie die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nicht mehr vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wahrgenommen.
Bei Fragen zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Tel. 04351 / 893110
Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Fragen zur Schwangerenkonfliktberatung wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 696330
- Familienberatungsstelle (ehemals Pro Familia)
ProFil e. V.
Mühlenstraße 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331 14 99 34
www.familie-rd.de
-
!Via Frauenberatung Rendsburg-Eckernförde
-Frauen helfen Frauen e.V.-
Königstraße 20, 24768 Rendsburg
Tel. 04331 4354393
-
!Via Frauenberatung Rendsburg-Eckernförde
-Frauen helfen Frauen e.V.-
Langebrückstraße 8, 24340 Eckernförde
Tel. 04351 3570
Zuständigkeit
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Fristen
- Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
verwandte Vorgänge
- Elterngeld beantragen
- Familienferienerholung beantragen
- Kindergartenermäßigung
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja