Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Unterrichtung für Gastwirte
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de