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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.


Beschreibung

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.


Zuständigkeit

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich „Wasser“


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Ansprechpartner

Amt Südangeln - Steueramt

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo  08.00 Uhr - 12.00 UhrMo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossenDo  08.00 Uhr - 12.00 UhrDo  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Steueramt)

Frau Kluge Icon Vcard

Tel: 04623 78-303   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: steueramt[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 303