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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


Beschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.


Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörden in den

  • Kreisen und kreisfreien Städten
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein


Fristen

  • Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
  • Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
  • Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
  • Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.


Kosten


erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo  08.00 Uhr - 12.00 UhrMo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossenDo  08.00 Uhr - 12.00 UhrDo  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht)

Frau Lea Hansen-Carstensen Icon Vcard

Tel: 04623 78-105   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 105  


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830   |   Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de