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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.


Beschreibung

Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).


erforderliche Unterlagen

Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Lageplan des Biotops,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Rechtsgrundlage

  • § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
  • Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

§ 30 BNatSchG

LNatSchG

NatSchZVO

Biotopverordnung


Weitere Informationen

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Biotopkartierung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de


Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Ramona Ernst Icon Vcard

Tel: 04621 87374  
E-Mail: ramona.ernst[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Katja Kargel Icon Vcard

Tel: 04621 87380  
E-Mail: katja.kargel[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Miriam Napolitano Icon Vcard

Tel: 04622 878678  
E-Mail: miriam.napolitano[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Jonas Rotert Icon Vcard

Tel: 04621 87200  
E-Mail: jonas.rotert[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 418  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Martin Steen Icon Vcard

Tel: 04621 87348  
E-Mail: martin.steen[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 415  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Heidrun Vahldiek Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: heidrun.vahldieck[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 419  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Hinrich Vorpahl Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: hinrich.vorphal[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417  


Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr