Fahrerlaubnis auf Probe
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Fahrerlaubnis auf Probe
Die Probezeit - bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis - dauert zwei Jahre.
Beschreibung
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.
Das Instrument der Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
- §§ 2a, 2b, 2c Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- §§ 32 bis 39 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Näheres zum Hintergrund der Fahrerlaubnis auf Probe ist der amtlichen Begründung in der Bundestags-Drucksache 10/4490 zu entnehmen.
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Sportbootführerschein (SBF)
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel:
0461 81150
|
Fax:
+49 4621 87-337
E-Mail:
zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-820
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Fax:
+49 4621 87-337
E-Mail:
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung