Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
Wer im europäischen Ausland eine Fahrlehrererlaubnis erworben hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.
Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.
Fristen
Keine
Kosten
Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.
erforderliche Unterlagen
- Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
- die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.
Rechtsgrundlage
- §§ 2a, 3a, 5 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel:
0461 81150
|
Fax:
+49 4621 87-337
E-Mail:
zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
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+49 4621 87-820
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Fax:
+49 4621 87-337
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KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
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