Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Formulare

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zwischen dem 1. März und 30. September eines Jahres sind nur schonende Pflanzenpflegeschnitte erlaubt.


Beschreibung

Sie möchten die Gehölze in ihrem Garten zurückschneiden oder Ihre Hecke stutzen?

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen können das ganze Jahr über ohne eine Genehmigung durchgeführt werden. Sie sollten dabei aber darauf achten, dass bei diesen Arbeiten nicht gegen das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) verstoßen wird. Das heißt, durch die Arbeiten dürfen Tiere der besonders geschützten Arten weder verletzt oder getötet, sie erheblich während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit gestört oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden.
Gerade bei alten Bäumen ist deshalb vor der Durchführung von Pflegemaßnahmen besondere Vorsicht geboten. Diese sind aufgrund ihrer fortgeschrittenen ökologischen Entwicklung für viele Arten als Lebensraum besonders geeignet. Baumhöhlen, Spalten und Risse in Stamm und Rinde können beispielsweise ein Hinweis für das Vorkommen von höhlenbrütenden Vögeln, Fledermäusen oder seltenen Insekten sein.

Darüber hinausgehende Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Gehölz ganz oder stärker abzuschneiden / auf den Stock zu setzten, sind nur außerhalb der nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestimmten Schonfrist vom 01. März bis zum 30. September erlaubt.

Aber: Gehölz ist nicht gleich Gehölz! Für Knicks als gesetzlich geschützter Biotop gelten besondere Regelungen.

Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt


Zuständigkeit

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden).


Fristen

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht aus Gründen des Artenschutzes einen Schutz von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen – zu denen auch Privatgärten (Hausgärten, Kleingärten) zählen - stehen, vor. Sie dürfen in der Zeit vom 01. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.

Zulässig sind jedoch auch in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen.


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Nähere Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

• Lagepläne,
• Beschreibungen,
• Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 39, 44 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).

BNatSchG


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Gesetzlich geschützte Biotope


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de


Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Ramona Ernst Icon Vcard

Tel: 04621 87374  
E-Mail: ramona.ernst[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Katja Kargel Icon Vcard

Tel: 04621 87380  
E-Mail: katja.kargel[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Miriam Napolitano Icon Vcard

Tel: 04622 878678  
E-Mail: miriam.napolitano[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Jonas Rotert Icon Vcard

Tel: 04621 87200  
E-Mail: jonas.rotert[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 418  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Martin Steen Icon Vcard

Tel: 04621 87348  
E-Mail: martin.steen[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 415  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Heidrun Vahldiek Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: heidrun.vahldieck[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 419  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Hinrich Vorpahl Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: hinrich.vorphal[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417