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Zuständigkeitssuche

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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.


Beschreibung

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.


Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo  08.00 Uhr - 12.00 UhrMo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossenDo  08.00 Uhr - 12.00 UhrDo  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht)

Frau Lea Hansen-Carstensen Icon Vcard

Tel: 04623 78-105   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 105