Hausnummernvergabe
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
- das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Kommunalaufsicht
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Allgemeines Ordnungsrecht
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Allgemeines Ordnungsrecht)
Tel:
04623 78-105
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
105