Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Formulare

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.


Beschreibung

Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.


Zuständigkeit

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis


Kosten

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

Justizportal - Insovenzbekanntmachungen

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amtsgericht Schleswig

Lollfuß 78
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 815-0   |   Fax: +49 4621 815-311
E-Mail: verwaltung[at]ag-schleswig.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchleswig

Postanschrift:

24821 Schleswig