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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.


Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.

Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.

Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.


erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
  • solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Standesamt

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo  08.00 Uhr - 12.00 UhrMo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossenDo  08.00 Uhr - 12.00 UhrDo  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Standesamt)

Frau Britt Scheehr Icon Vcard

Tel: 04623 78-106   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: gewerbe[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 106