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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Vorhaben, die die Natur unvermeidbar beeinträchtigen, müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgegelichen werden.


Beschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere Erhalt, gegebenenfalls Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen - benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, soweit ein Ausgleich nicht zu leisten ist, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (zum Beispiel Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).


Kosten

Es können Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de


Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Ramona Ernst Icon Vcard

Tel: 04621 87374  
E-Mail: ramona.ernst[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Katja Kargel Icon Vcard

Tel: 04621 87380  
E-Mail: katja.kargel[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Miriam Napolitano Icon Vcard

Tel: 04622 878678  
E-Mail: miriam.napolitano[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Jonas Rotert Icon Vcard

Tel: 04621 87200  
E-Mail: jonas.rotert[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 418  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Martin Steen Icon Vcard

Tel: 04621 87348  
E-Mail: martin.steen[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 415  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Heidrun Vahldiek Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: heidrun.vahldieck[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 419  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Hinrich Vorpahl Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: hinrich.vorphal[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417