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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.


Beschreibung

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind

  • Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,

die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).


Fristen

Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.


Kosten

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen

  • für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
  • bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.

Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.


erforderliche Unterlagen

  • Plan,
  • Beschreibung des Eingriffs,
  • sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung,
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formloser Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de


Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Ramona Ernst Icon Vcard

Tel: 04621 87374  
E-Mail: ramona.ernst[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Katja Kargel Icon Vcard

Tel: 04621 87380  
E-Mail: katja.kargel[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Miriam Napolitano Icon Vcard

Tel: 04622 878678  
E-Mail: miriam.napolitano[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 411  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Jonas Rotert Icon Vcard

Tel: 04621 87200  
E-Mail: jonas.rotert[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 418  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Martin Steen Icon Vcard

Tel: 04621 87348  
E-Mail: martin.steen[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 415  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Frau Heidrun Vahldiek Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: heidrun.vahldieck[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 419  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz)

Herr Hinrich Vorpahl Icon Vcard

Tel: 04621 87649  
E-Mail: hinrich.vorphal[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 417