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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.


Beschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).


Fristen

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo  08.00 Uhr - 12.00 UhrMo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossenDo  08.00 Uhr - 12.00 UhrDo  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt)

Frau Hinrichsen / Frau Meyer / Herr Möckel / Frau Tüxen Icon Vcard

Tel: 04623 78-115   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: service[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 101a/b/c