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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.


Beschreibung

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.

Kurztext

  • Restabfälle Entsorgung
  • es besteht die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung
  • Abfälle, die nicht getrennt entsorgt werden können, sind Restabfälle
  • Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • die möglichen Größen der Müllbehälter, den Abfuhrrhythmus und die Kosten legt der jeweilige Entsorgungsträger fest
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 


Zuständigkeit

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 


Kosten

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Abfallwirtschaft


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de


Öffnungszeiten:

Bitte melden Sie Sich vorab telefonisch oder per Mail.

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser)

Herr Malte Busch Icon Vcard

Tel: 04621 87405  
E-Mail: malte.busch[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 410  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser)

Frau Kea Lausen Icon Vcard

Tel: 04621 87810  
E-Mail: kea.lausen[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 404  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser)

Frau Gaby Pollehn Icon Vcard

Tel: 04621 87810  
E-Mail: gaby.pollehn[at]schlesig-flensburg.de
|   Zimmer: 3