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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.


Beschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.


Zuständigkeit

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage

§ 71 SGB XII


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SBG II

Poststraße 8
24837 Schleswig
Tel: 04621 3064-0   |   Fax: 04621 3064-70
E-Mail: sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld

Poststraße 8
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 30640  
E-Mail: sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de