Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Beschreibung
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Fristen
Keine
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
- Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 9615-0
|
Fax:
+49 4621 9615-33
E-Mail:
vetamt[at]schleswig-flensburg.de