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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.


Beschreibung

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

Kurztext

  • Wechsel in der Person des Halters (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges) muss unverzüglich gemeldet werden
  • der bisherige Halter oder Eigentümer muss die zuständige Zulassungsbehörde informieren
  • der Erwerber (Käufer) muss die Zulassungsbehörde informieren

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.


Fristen

Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.


Kosten

Keine.


erforderliche Unterlagen

Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150  
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


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Nur nach Terminvereinbarung