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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.


Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.


Zuständigkeit

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

 


Weitere Informationen

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel: +49 431 988-8800   |   Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html


Fachdienst Infrastruktur

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0  
E-Mail: Infrastruktur.Projekte[at]schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de/


Öffnungszeiten:

Bei Fragen melden Sie Sich gern über das Funktionspostfach oder vereinbaren Sie einen Termin.


Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-4172
E-Mail: poststelle[at]fimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html

Postanschrift:

Postfach 7127
24171 Kiel