Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Weitere Informationen
Die sogenannten Fiskuserbschaften beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel:
+49 431 988-8800
|
Fax:
+49 431 988-8890
E-Mail:
poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Fachdienst Infrastruktur
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
E-Mail:
Infrastruktur.Projekte[at]schleswig-flensburg.de
Web:
www.schleswig-flensburg.de/
Öffnungszeiten:
Bei Fragen melden Sie Sich gern über das Funktionspostfach oder vereinbaren Sie einen Termin.
Finanzministerium
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-4172
E-Mail:
poststelle[at]fimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
Postanschrift:
Postfach
7127
24171
Kiel