Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
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Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Eine Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern/der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind/ist.
Beschreibung
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Zuständigkeit
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Allgemeiner Sozialdienst
- Frauenhaus in Anspruch nehmen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Ansprechpartner
Amtsgericht Schleswig
Lollfuß 78
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 815-0
|
Fax:
+49 4621 815-311
E-Mail:
verwaltung[at]ag-schleswig.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchleswig
Postanschrift:
24821 Schleswig
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie
Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie)
Tel:
+49 4621 48122852
E-Mail:
maryam.voelkert[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
0.12