Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
Sofern Gefahren für oder durch Gewässer drohen, sollte dies der zuständigen Behörde umgehend gemeldet werden.
Beschreibung
Drohen Gefahren für ein Gewässer (z.B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.
Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.
Zuständigkeit
- An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
- an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
- in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).
Fristen
Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.
erforderliche Unterlagen
Keine.
Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.
Rechtsgrundlage
§ 110 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1262
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
michael.bantin[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
008
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-575
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
kai.rahn[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
008
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-522
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
umwelt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
009
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Tel:
+49 4841 667-0
|
Fax:
+49 4841 667-115
E-Mail:
Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de