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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.


Beschreibung

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 


Fristen

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Beate Bednarski Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331/202-483   |   Fax: +49 4331/202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 425  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Renate Bednarski-Wolf Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: + 49 4331 202-681   |   Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 429  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Dirk Clasen Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-136   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 431  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Hans-Georg Götz Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-189   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 428  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Britta Heitmann Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-267   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 432  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr André Mundt Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-485   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 427