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Formulare

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.


Beschreibung

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.

Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.


Zuständigkeit

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel: +49 431 988-8800   |   Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html