Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen.
Beschreibung
Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,
- die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
- bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
- die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.
Fristen
Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.
Kosten
Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.
Rechtsgrundlage
- § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
- § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
- Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).
Weitere Informationen
Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Katastrophenschutz
- Topographische Karten (amtlich)
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Tel:
+49 4331 202-494
|
Fax:
+49 4331 202-574
E-Mail:
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
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Zimmer:
101