Schulische Leistungen Bewertung
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Schulische Leistungen Bewertung
Schulische Leistungen können in Form von Texten, Noten oder Punkten bewertet werden. Zeugnisse mit/ohne Noten in den einzelnen Schularten
Beschreibung
Schülerinnen/Schüler in Schleswig-Holstein haben am Ende des Schuljahres und beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis, in dem die im Unterricht erbrachten Leistungen bewertet und erreichte Abschlüsse beurkundet werden.
Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.
Abschlusszeugnisse verleihen die Berechtigung für den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.
Von den Schülerinnen/Schülern erbrachte Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder - in der gymnasialen Oberstufe - durch Punkte (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch Beschluss der Schulkonferenz festgelegt.
Zuständigkeit
- An die Schule,
- an die jeweiligen Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte oder
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).
Rechtsgrundlage
- § 16 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den pädagogischen und rechtlichen Grundsätzen für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
E-Mail:
poststelle[at]bimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html