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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.


Beschreibung

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die „Staatsanwaltschaft“ des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.


Zuständigkeit

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.


Fristen

Keine.


Kosten

Keine.


erforderliche Unterlagen

Keine.


Rechtsgrundlage

  • §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
  • Strafprozessordnung (StPO),
  • Strafgesetzbuch (StGB),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

§§ 369 ff. AO

StPO

StGB

OWiG


Weitere Informationen

Keine.


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Ansprechpartner

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel
Tel: 0431 55062-0   |   Fax: 0431 55062-1309
E-Mail: poststelle[at]fa-zpd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Nach Vereinbarung