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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.


Beschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Jan Andresen Icon Vcard

Bauen und Umwelt

Tel: +49 4351 / 7379-540   |   Fax: +49 4351 / 7379-190
E-Mail: jan.andresen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: DG   |   Zimmer: 222  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Michael Eggers Icon Vcard

Bauen und Umwelt

Tel: +49 4351 / 7379-550   |   Fax: +49 4351 / 7379-190
E-Mail: michael.eggers[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: DG   |   Zimmer: 222