Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Weitere Informationen
Die sogenannten Fiskuserbschaften beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Abteilungsleiter
Zentrale Dienste
Tel:
+49 4351 / 7379-200
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Fax:
+49 4351 / 7379-190
E-Mail:
christoph.stoecks[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
DG
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Zimmer:
213
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel:
+49 431 988-8800
|
Fax:
+49 431 988-8890
E-Mail:
poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Finanzministerium
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
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+49 431 988-0
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Fax:
+49 431 988-4172
E-Mail:
poststelle[at]fimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
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