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Formulare

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.


Zuständigkeit

An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Fristen

Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich an die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.


Kosten

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss Angaben enthalten

  • zum Betreiber,
  • zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage,
  • zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird,
  • zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formulare sind auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von

  • Anlagen, für die eine Eignungsfeststellung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt wird,
  • sonstigen Anlagen, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind (z.B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Baurecht), sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen der AwSV sichergestellt wird.

    Bei diesen Verfahren kann behördenintern die Beteiligung der zuständigen Behörde sichergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei:

  • den Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte,
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Michael Bantin Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-1262   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: michael.bantin[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 008  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Frauke Hinrichsen Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-525   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: frauke.hinrichsen[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 010  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Christian Maak Icon Vcard

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Tel: +49 4331 202-664   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: christian.maak[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 010  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Kai Rahn Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-575   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kai.rahn[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 008  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Iris Stoffregen Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-510   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: iris.stoffregen[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 009  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Volker Tams Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-522   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: umwelt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 009