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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer durch rechtsextremistische Gewalt gefährdet wird, kann sich an das BKA wenden. Bei akuter Gefahr 110 wählen!


Beschreibung

Die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die

  • sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen oder
  • von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden.

Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.

Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.


Zuständigkeit

An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.: +49 2225-8924240 (täglich 00:00 - 24:00)


Kosten

Keine


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeskriminialamtes (BKA).

BKA


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Ansprechpartner

Bundeskriminalamt (BKA)


65173 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel: +49 611 55-0   |   Fax: +49 611 55-12141
Web: www.bka.de/