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Leistungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden. Den Antrag auf Wiederzulassung können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden.


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