Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
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Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-375
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Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
433
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-446
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Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
stephanie.moeller[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
405