Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
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Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Regionale Hinweise
Bitte wenden Sie sich für die Ämter Schafflund, Eggebek, Kropp-Stapelholm, Oeversee, Arensharde, Südangeln und Haddeby sowie für die Gemeinden Handewitt, Harrislee und Stadt Schleswig an Frau Jordan (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87406 oder per E-Mail an: beatrice.jordan@schleswig-flensburg.de
Bitte wenden Sie sich für die Ämter Langballig, Hürup, Mittelangeln, Geltinger Bucht, Süderbrarup, Kappeln Land sowie für die Stadt Glücksburg und die Stadt Kappeln an Herrn Hohmann (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87682 oder per E-Mail an: falko.hohmann@schleswig-flensburg.de
Rechtsgrundlage
§ 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 9 Absatz 1 Nummer 4 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 57 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Steueramt
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Steueramt)
Tel:
04623 78-303
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
steueramt[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
303
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
04621 87682
E-Mail:
falko.hohmann[at]schleswig-flensburg.de
|
Zimmer:
431
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
04621 87406
E-Mail:
beatrice.jordan[at]schleswig-flensburg.de
|
Zimmer:
434