Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Rechtsgrundlage
§ 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 9 Absatz 2 Nummer 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
verwandte Vorgänge
- Bestellung zur Betreuerin oder zum Betreuer durch das Betreuungsgericht veranlassen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Verwendung von Wappen
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Öffnungszeiten:
Bitte melden Sie Sich vorab telefonisch oder per Mail.
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser)
Tel:
04621 87620
E-Mail:
benjamin.grass[at]schleswig-flensburg.de
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser)
Tel:
04621 87396
E-Mail:
meike.schroeder[at]schleswig-flensburg.de
|
Zimmer:
438
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de