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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste benötigen eine gesonderte Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen.


Beschreibung

Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Es werden Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis zu 4,75 t erteilt.

Eine Fahrberechtigung erhalten Sie, wenn

  • Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
  • von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t ausgebildet worden sind und
  • nach einer Einweisung in einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer (praktische Prüfung) Ihre Befähigung nachgewiesen haben.

 


Zuständigkeit

  • An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt, wenn Sie als Mitglied anerkannter Rettungsdienste sowie technischer Hilfsdienste eine Fahrberechtigung benötigen,
  • an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn Sie als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr eine Fahrberechtigung benötigen.

 


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Bescheinigung nach § 1 Abs.2 Satz 3 Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO). Sie erhalten diese nach erfolgter Einweisung und Abschlussfahrt.


Rechtsgrundlage

  • § 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung - FahrbVO),
  • Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz - FZG).

§ 2 StVG

FahrbVO

FZG


Weitere Informationen

Die Fahrberechtigungen dürfen Sie nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nutzen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht)

Frau Lea Hansen-Carstensen Icon Vcard

Tel: 04623 78-105   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 105  


Führerscheinstelle Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Führerscheinstelle Schleswig

St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung