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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.


Beschreibung

Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.


Fristen

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.


Kosten

Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Führerscheinstelle Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Führerscheinstelle Schleswig

St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung