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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.


Beschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Fahrerlaubnisklassen


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 6, 76 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

§ 2 StVG

FeV


Weitere Informationen

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Führerscheinstelle Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Führerscheinstelle Schleswig

St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung