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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.


Beschreibung

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.


Zuständigkeit

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.


Kosten

Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
|   Fax: +49 4621 87-366
E-Mail: allgemeine.ordnungsangelegenheiten[at]schleswig-flensburg.de